Rechtsprechung
KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15 Vollz |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 33a StPO, § 356a StPO, § 120 Abs 1 S 2 StVollzG
Strafvollzug: Anzuwendende Vorschriften bei behaupteter Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rechtsbeschwerdeverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVollzG § 119 Abs. 5
Zulässigkeit eines Antrags auf Nachholung des rechtlichen Gehörs - rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.02.2015 - 592 StVK 682/14
- KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15 Voll
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 392
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15
Es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 -, juris; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290; BGH NJW 2002, 765). - BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtbarkeit von Kostenbeschlüssen im …
Auszug aus KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15
Es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 -, juris; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290; BGH NJW 2002, 765). - OLG Karlsruhe, 19.12.2011 - 2 Ws 157/11
Vorbereitung eines Explosionsverbrechens: Voraussetzungen der Strafbarkeit
Auszug aus KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15
Im Falle der Behauptung, das Gericht habe bei der Entscheidung über eine Rechtsbeschwerde das rechtliche Gehör verletzt, richtet sich das Verfahren nicht nach § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG, § 33a StPO, sondern nach der spezielleren Vorschrift des § 356a StPO in Verbindung mit § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2009, 30; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 Ws 157/11 Vollz -).
- BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren
Auszug aus KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15
Es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 -, juris; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290; BGH NJW 2002, 765). - OLG Köln, 10.10.2005 - 81 Ss OWi 41/05
Kostenentscheidung bei Zurückweisung des Antrags auf Nachholung des rechtlichen …
Auszug aus KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15
Die Kosten der Anhörungsrüge, die der Gesetzgeber als eigenständigen Rechtsbehelf ausgestattet hat, und die im Misserfolgsfall gem. Nr. 3900 KV zu § 3 II GKG eine Gebühr auslöst, fallen gemäß § 121 Abs. 4 StVollzG, § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO dem A. zur Last (…vgl. OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG Köln NStZ 2006, 181, 182). - BGH, 16.05.2006 - 4 StR 110/05
Rechtliches Gehör; unzulässige Gegenvorstellung; vorrangige Anhörungsrüge nach § …
Auszug aus KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15
§ 33a StPO war im Revisions- und Rechtsbeschwerde nur bis zur Einführung des § 356a StPO durch das Anhörungsrügegesetz anwendbar (vgl. BGH NStZ 2007, 236;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 356a Rdn. 1 mit weit. Nachweisen), tritt jetzt aber hinter die speziellere Norm des § 356a StPO zurück (…vgl. BGH a.a.O.). - BGH, 02.12.2009 - 1 StR 478/09
Unbegründete Anhörungsrüge; Reichweite des rechtlichen Gehörs
Auszug aus KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15
Auch als Gegenvorstellung ist der Antrag nicht zulässig (vgl. BGH wistra 2010, 109). - OLG Frankfurt, 01.03.2007 - 2 Ss OWi 524/06
Ordnungswidrigkeitsverfahren: Verfahren im Falle einer Verletzung des rechtlichen …
Auszug aus KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15
Dies ergibt sich aus der sinngemäßen Anwendung der Vorschriften über die Revision, der die Rechtsbeschwerde nach dem Strafvollzugsgesetz nachgebildet ist (…vgl. OLG Celle a.a.O.; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2007, 211; OLG Jena ZfSch 2008, 233; BVerfG, BVerfGK 5, 377 - für die Rechtsbeschwerde nach dem OWiG). - OLG Frankfurt, 25.08.2008 - 3 Ws 31/08
Strafvollzug: Rechtsbeschwerdeverfahren bei Verletzung des rechtlichen Gehörs …
Auszug aus KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15
Im Falle der Behauptung, das Gericht habe bei der Entscheidung über eine Rechtsbeschwerde das rechtliche Gehör verletzt, richtet sich das Verfahren nicht nach § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG, § 33a StPO, sondern nach der spezielleren Vorschrift des § 356a StPO in Verbindung mit § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2009, 30; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 Ws 157/11 Vollz -). - OVG Niedersachsen, 08.02.2006 - 11 LA 82/05
Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung nach § 152a Verwaltungsgerichtsordnung …
Auszug aus KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15
Es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 -, juris; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290; BGH NJW 2002, 765).
- OLG Hamm, 07.12.2017 - 5 Ws 541/17
Zulässigkeit der Beschwerde der Verletzten gegen die Versagung der Akteneinsicht
Die Beschwerdeführerin ist darüber hinaus - unabhängig davon, ob man einem engeren oder weiteren Verständnis des Verletztenbegriffes folgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. Dezember 2008, 2 BvR 1043/08; OLG Hamm, Beschluss vom 30. April 2015, 2 Ws 97/15) - als Verletzte im Sinne des § 406e StPO anzusehen, da sie als Nebenklägerin zum Verfahren zugelassen wurde und durch die vorgeworfene Tat in eigenen Rechtsgütern, welche unter anderem vom Schutzbereich der § 223 ff StGB erfasst sind, beeinträchtigt sein kann. - KG, 13.07.2015 - 2 Ws 140/15
Stellvertretung, Antrags- und Klagebefugnis in Strafvollzugsverfahren
Daher ist eine Generalvollmacht für eine Einzelperson - wie die durch den Beschluss des Vorstandes der GG/BO vom 3. November 2014 erteilte - unzulässig, denn die Ermächtigung eines Gesamtvertreters zur Alleinvertretung darf nicht einen derartige Umfang annehmen, dass sie tatsächlich auf eine allgemeine Ermächtigung hinausläuft (vgl. BGH NJW-RR 1986, 778; Senat, Beschluss vom 28. April 2015 - 2 Ws 97/15 Vollz -). - KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15
Gefangenenvereinigung keine Gewerkschaft
Denn dieser war allein nicht vertretungsbefugt (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2015 - 2 Ws 97/15 Vollz-).